Ab dem 1. März 2023 gelten für Pferde die am LLZ aufgestallt werden folgende Regelungen:
- Der Pferdehalter misst 3 Tage lang vor dem Lehrgang und am Anreisetag die Körpertemperatur des/der Pferde/s, die zum Lehrgang mitgebracht werden sollen und trägt die Daten in das Formular „Bestätigung Pferdehalter“ ein.
Bestätigung Pferdehalter + Temperatur
ODER
2. Der Pferdehalter legt bei Anreise das „Attest Tierarzt“ vor.
In beiden Fällen sind die Unterlagen vor dem Abladen und Aufstallen dem Stallpersonal zu übergeben.